GEZ

Zum Thema Rundfunkgebühren im Wohnmobil wurde schon viel diskutiert. Hier eine Aussage einer Referentin der GEZ-Geschäftsführung zu dem Thema (aus Zeitschrift “Camping, Cars und Caravan - Juli 2006).

Was tun beim GEZ-Besuch?

Eine Anleitung gab es in der Promobil Heft 8/2006.

1) Laden Sie die neueste Version des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages aus dem Internet herunter und bewahren Sie ihn ständig in Ihrem Reisemobil auf.
2) Lassen die den Gebührenbeauftragten der GEZ nicht in ihr Reisemobil. GEZ’ler sind nicht berechtigt, ihr Reisemobil oder ihre Wohnung zu betreten.
3) Weisen Sie den GEZ’ler auf den RGebStV, § 5 hin.
4) Verweigern Sie die Unterschrift, wenn man Sie auffordert, ein Anmeldeformular zu unterschreiben.
5) Sollte Ihnen ein Gebührenbescheid zugestellt werden, legen Sie unbedingt innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch ein. Sollten Sie diese Einspruchsfrist versäumen, wird der Bescheid ohne weiteres Gerichtsurteil bestandskräftig und kann vollstreckt werden.
6) Zahlen Sie für Ihre Geräte zu Hause, und deponieren Sie eine Kopie Ihrer Anmeldebestätigung mit der neuesten Teilnehmer-Nummer im Reisemobil.
7) Sollte Ihr Fahrzeug Winterpause haben, entfernen Sie die Geräte aus dem Fahrzeug und klemmen Sie die Batterie ab oder bauen Sie sie am besten gleich aus. Damit sind die Geräte nicht empfangsbereit und deshalb auch nicht gebürherpflichtig.
8) Verabschieden Sie sich höflich.

Wichtig: nutzt man sein Mobil nicht wie ein normales KFZ (z.B. Winterschlaf), müssen für diese Zeit die Geräte angemeldet werden - außer, man sorgt dafür, dass sie nicht empfangsbereit sind (Batterie abgeklemmt oder ausgebaut).

Auch wichtig: Die im Infoblatt Nr. 4 der GEZ angesprochene Gebührenpflicht für Womos bezieht sich ausschließlich auf die stationäre Aufbewahrung von Reisemobilen!!